Fahrrad-/E-Bike-Versicherung

Mit SERVO hast Du die Polizze gleich nach Abschluss der Versicherung am Handy/Laptop/Tablet – rein digital. Der Versicherungsschutz greift sofort. Dein Fahrrad ist unter anderem versichert gegen:

Nähere Informationen findest Du hier.

Versicherungs­kalkulator E-Bike

Bruttoprämie p.a. mit Steuer:

Versicherungs­kalkulator Fahrrad

Bruttoprämie p.a. mit Steuer:

Häufige Fragen zur Fahrrad- und E-Bike-Versicherung

Du kannst alle üblichen Fahrräder versichern, wie z.B. ein Mountain-Bike, Trekking-Bike, Rennrad, Lasten-Fahrrad oder ein gewöhnliches Stadt-Fahrrad. Auch das mit dem Fahrrad fest verbundene Zubehör ist mitversichert. Natürlich versichern wir auch E-Bikes aller Art.

Ausgenommen sind E-Bikes mit einer Motorleistung von mehr als 500 Watt bzw. mehr als 25 km/h Höchstgeschwindigkeit. Für diese benötigst Du eine gesetzlich vorgeschriebene Zulassung oder Versicherung. Melde Dich bei uns – wir finden eine Lösung!

Deinen E-Scooter kannst Du bei SERVO leider nicht versichern.

Wenn Du Dein Fahrrad für einen bestimmten Zweck umbaust, dann kannst Du auch diesen Sonderaufbau mitversichern. Wichtig: Der Sonderaufbau muss mit dem Fahrrad fest verbunden sein (z.B. angeschraubt), d.h. gegen einfache Wegnahme gesichert. Dazu meldest Du Dich am besten direkt bei der SERVO GmbH und lässt Dich beraten. Oder Du fragst Deinen Versicherungsmakler, der das für Dich erledigt.

Dein Bike ist mit einem ortsüblichen Fahrradschloss zu versperren oder ebenfalls ortsüblich in einem versperrten Raum aufzubewahren. „Ortsüblich“ bedeutet, dass das Fahrradschloss bei einem in der EU zertifizierten Händler gekauft werden muss (egal ob im Geschäft oder Online).

Du kannst Dein Fahrrad beruhigt im Auto lassen und musst es nicht extra mit dem Fahrradschloss absperren. Solange das Auto abgesperrt ist, ist auch Dein Fahrrad versichert.

Wir versichern Dein Fahrrad unabhängig vom Alter. Du kannst daher Dein neues oder auch Dein gebrauchtes Fahrrad bei uns versichern. Wir benötigen nur – im Falle eines Schadens – alle notwendigen schriftlichen Daten, insbesondere den Kaufpreis, das Kaufdatum und die Serien-/IMEI-Nummer.

Das versicherte Fahrrad muss mehrheitlich zu privaten Zwecken genutzt werden. E-Bikes/Fahrräder, die mehrheitlich für berufliche oder gewerbliche Zwecke genutzt, vermietet oder verleast werden, können nicht versichert werden.

Unsere Empfehlung lautet, die Lieferkosten in der Versicherungssumme mit zu berücksichtigen, damit diese auch in einem Totalschadenfall gedeckt sind. Daher solltest Du die Lieferkosten zum Neupreis hinzurechnen.

Der Austausch des Akkus ist versichert, wenn dieser aus den in den AVB angegebenen Gründen nur noch höchstens 60% der Leistungskapazität erbringt (ab dem 13. Monat nach Vertragsbeginn). Siehe dazu die näheren Erläuterungen in den IBITs und AVB unter Downloads.

Versichert sind Beschädigung oder Zerstörung am Bike als Folge von Verschleiß, Abnutzung und Alterung (ab dem 13. Monat nach Vertragsbeginn) mit max. € 250,- pro Kalenderjahr.

Im Schadensfall ist die Rechnung vorzulegen, die den korrekten Kaufpreis und das Kaufdatum des Bikes enthält. Das Bike muss jeweils mit dem tatsächlichen Kaufpreis (und nicht Listenpreis) inklusive fest verbundenem Zubehör versichert werden. Gesetzlich kann es sonst zu einer Unterversicherung kommen.

Pro Polizze, d.h. pro Versicherungsvertrag, kann jeweils nur ein Bike versichert werden. Es ist nicht möglich, mehrere Bikes in einem Vertrag zu versichern.