Hier findest Du die Antwort auf

häufig gestellte Fragen zur Kaufpreiskasko-Versicherung.

Was ist versichert?

Über SERVO kannst Du alle mehrspurigen Kraftfahrzeuge versichern, wie Pkw, Geländewagen, Transporter, Wohnmobile. Die folgenden Bedingungen  müssen dabei erfüllt sein:

  • bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht (berufliche und private Nutzung)
  • Erstzulassung zum Straßenverkehr bis maximal 5 Jahre vor Antragstellung
  • bis maximal 200.000 km Gesamtlaufleistung
  • Kaufpreis von maximal EUR 120.000,- inkl. MwSt.

Während der Dauer des vorliegenden Versicherungsvertrages

  • muss das Fahrzeug über eine gültige Betriebserlaubnis verfügen;
  • darf nicht fremdgewerbsmäßig genutzt werden;
  • muss auf einen Verbraucher oder eine Firma in Österreich zum Straßenverkehr zugelassen sein
  • muss über eine gültige Vollkasko-Versicherung bei einem in Österreich zugelassenen Versicherer verfügen;
  • und der Kaufpreis darf nicht unter EUR 5.000,- liegen.

Du hast noch Fragen? In den FAQs findest Du die Antwort oder Du meldest Dich bei uns (https://myservo.at/kontakt/) oder bei Deinem Versicherungsmakler.

Ja, Du kannst auch ein Firmenfahrzeug versichern, doch gibt es dabei folgende Ausnahmen:

Das Firmenfahrzeug darf nicht – auch nicht zeitweilig – für die gewerbliche Personen- und Sachbeförderung verwendet werden oder als Taxi, Miet- oder Fahrschulwagen, Selbstfahrervermietungsfahrzeug, Carsharing, Abschlepp- oder Bergungsfahrzeug, Kurier- oder Botenfahrzeug, Auslieferungsfahrzeug oder als Sonderfahrzeug.

Ja, auch ein Wohnmobil kann bei SERVO versichert werden. Die folgenden Bedingungen müssen dabei erfüllt sein:

  • bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht (berufliche und private Nutzung)
  • Erstzulassung zum Straßenverkehr bis maximal 5 Jahre vor Antragstellung
  • bis maximal 200.000 km Gesamtlaufleistung
  • Kaufpreis von maximal EUR 100.000,- inkl. MwSt.

Während der Dauer des vorliegenden Versicherungsvertrages

  • muss das Wohnmobil über eine gültige Betriebserlaubnis verfügen;
  • darf nicht fremdgewerbsmäßig genutzt werden;
  • muss auf einen Verbraucher oder eine Firma in Österreich zum Straßenverkehr zugelassen sein
  • muss über eine gültige Vollkasko-Versicherung bei einem in Österreich zugelassenen Versicherer verfügen;
  • und der Kaufpreis darf nicht unter EUR 5.000,- liegen.

Du kannst über SERVO mehrspurige Fahrzeuge bis maximal 3,5 t Gesamtgewicht (berufliche oder private Nutzung) versichern. Die folgenden Bedingungen müssen dabei erfüllt sein:

  • Erstzulassung zum Straßenverkehr bis maximal 5 Jahre vor Antragstellung
  • bis maximal 200.000 km Gesamtlaufleistung
  • Kaufpreis von maximal EUR 100.000,- inkl. MwSt.

Während der Dauer des vorliegenden Versicherungsvertrages

  • muss das Fahrzeug über eine gültige Betriebserlaubnis verfügen;
  • darf nicht fremdgewerbsmäßig genutzt werden;
  • muss auf einen Verbraucher oder eine Firma in Österreich zum Straßenverkehr zugelassen sein;
  • muss über eine gültige Vollkasko-Versicherung bei einem in Österreich zugelassenen Versicherer verfügen;
  • und der Kaufpreis darf nicht unter EUR 5.000,- liegen.

Ja, Du kannst auch ein Leasingfahrzeug über SERVO versichern.

Die NoVA ist ein Bestandteil des Kaufpreises und als solcher ersatzfähig.

Das heißt: Die NoVa ist vom Versicherungsnehmer anzugeben (relevant für Prämienberechnung) und im Schadensfall in die Berechnung der Versicherungsleistung einzubeziehen. (Dasselbe gilt auch für die Mehrwertsteuer.) Es wird maximal das entschädigt, was bei Versicherungsabschluss gemeldet wird.

Nein, diese wird nicht ersetzt. Die Versicherung deckt die Eigenverbrauchssteuer nicht. Der Verkaufspreis wird als Versicherungssumme angegeben und entspricht somit der Versicherungssumme, die auch im Schadensfall relevant ist. Alle weiteren Kosten, welche die Versicherungssumme übersteigen, sind nicht gedeckt.

Die Kaufpreiskasko-Versicherung ist eine GAP (= Differenz“)-Versicherung und zahlt Dir im Falle eines Schadens jene Summe, die Du aus der Vollkasko-Versicherung nicht bekommst. SERVO ersetzt die Differenz zwischen Zeitwert und Kaufpreis. Hier ein Beispiel:

Du hast Dein Auto um € 35.000,- gekauft. Nach 5 Jahren stellt der Sachverständige einen Totalschaden fest, dass heißt: Die Reparatur kostet mehr als das Auto zur Zeit (Zeitwert) noch Wert gewesen wäre. Die Vollkasko-Versicherung zahlt nur diesen Zeitwert – z.B. € 14.000,- abzüglich des vereinbarten Selbstbehaltes (z.B. € 350,-).

In diesem Fall bekommst Du von der Vollkasko-Versicherung € 13.650,- überwiesen.

Die Differenz zum Kaufpreis und den Selbstbehalt übernimmt die SERVO Kaufpreiskasko, in diesem Fall € 21.350,-. Du hast den vollen Kaufpreis und kannst ein neues Auto kaufen.

Der Versicherungsschutz gilt für Fahrzeuge, die in Österreich zum Straßenverkehr zugelassen sind und in Österreich betrieben werden.

Befindet sich das Fahrzeug vorübergehend, das heißt im Einzelfall nicht länger als 3 Monate, außerhalb dieses Gebiets, gilt die Versicherung für ganz Europa (im geographischen Sinne ohne Russland, aber mit Zypern, Madeira, Azoren und Kanaren).

Der Versicherte Gegenstand ist das in der Versicherungspolizze mit Marke, Typ und Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) aufgeführte Kraftfahrzeug („versichertes Kraftfahrzeug„). Daher ist das Auto auch versichert, wenn ein anderer Fahrer als der Versicherungsnehmer damit unterwegs ist.

Nein, das ist nicht möglich. Wir gehen in diesem Fall wie folgt vor:

Du schickst eine schriftliche Meldung samt Bekanntgabe sämtlicher Spezifikationen an service@myservo.at. Vorliegende Versicherung erlischt und die nicht verbrauchte Prämie wird rückerstattet. Für das neue Kraftfahrzeug wird eine neue Versicherungspolizze ausgestellt. Dafür benötigen wir dann wieder dieselben Daten wie bei jedem Neu-Abschluss eines Versicherungsvertrages.

Der Versicherungsvertrag endet automatisch, das heißt die Versicherungsdeckung endet automatisch in jenem Kalenderjahr, in dem das versicherte Kraftfahrzeug ein Alter von 10 vollendeten Jahren ab Erstzulassung erreicht.

Du gibst den Kaufpreis an, keinesfalls den Listenpreis. Es gilt immer jener Preis, den Du beim Erwerb des Fahrzeuges bezahlt hast.

Bei einem geschenkten Fahrzeug kannst Du Dich anhand der Eurotax-Liste orientieren.

Wenn ein Fahrzeug beim Kauf eine Folierung aufweist und die Kosten dafür im Kaufpreis abgebildet sind, werden diese im Schadenfall erstattet.

Was mache ich im Schadensfall?

Du meldest Dich am besten bei Deinem Versicherungsmakler. Er kennt sich aus und begleitet Dich von der Schadenmeldung bis zur Schadenerledigung. Du kannst aber auch die Schadenmeldung auf dieser Website ausfüllen und absenden: https://myservo.at/schadenmeldung/ oder bei der Servo GmbH anrufen: +43 (0)5 01710 16 .

In den AVB kannst Du den genauen Ablauf nachlesen – Dein Versicherungsberater unterstützt Dich im Schadensfall gerne.

Am besten soll ein Schaden so rasch wie möglich gemeldet werden, spätestens aber 3 Tage nach dem Schadensereignis. Wichtig: Eine Entwendung des versicherten Fahrzeuges muss innerhalb von 48 Stunden nach der Entdeckung der Polizei angezeigt werden. Bei Verletzung von gesetzlichen oder vertraglichen Vorschriften oder Obliegenheiten können die Leistungen abgelehnt oder gekürzt werden.

Bitte informiere Deinen Makler und/oder die Polizei vollständig und wahrheitsgemäß über den Schadenhergang und den Standort des Fahrzeuges per Telefon, Telefax oder E-Mail.

Hier kannst Du Dich am Schadensformular auf der Website orientieren – die folgenden Unterlagen sind notwendig:

  • Endabrechnung mit Regulierungsschreiben der KFZ-Vollkasko-Versicherung sowie des erstellten Gutachtens/Wertermittlung
  • Ursprünglicher Kaufvertrag des Fahrzeuges (Nachweis des Kaufpreises)
  • Versicherungspolizze
  • Schadenfreigabenummer

Die für den Schadenfall relevanten Unterlagen müssen innerhalb eines Monats ab Ausstellungsdatum an die Helvetic Warranty GmbH übermittelt werden.

Im Falle eines Diebstahls, zusätzlich:

  • Polizeiprotokoll

In jedem Fall benötigen wir Deine IBAN-Nummer, damit wir die Schadenkosten gleich direkt überweisen können.

Nein, es gibt keinen Selbstbehalt. Ganz im Gegenteil. Bei SERVO erhältst Du im Schadensfall den Selbstbehalt, den Deine Vollkasko-Versicherung von Dir verlangt, zurück.

Der Schaden wird durch die Helvetic Warranty GmbH in der Schweiz bearbeitet. Wenn Du Hilfe benötigst, melde dich am besten bei der Schadenhotline +43 (0)5 01710 16 oder per E-Mail an schaden@myservo.at.

Die genaue Dauer der Bearbeitung hängt jeweils vom Einzelfall ab. Du kannst dabei aktiv mithelfen, damit der Schaden so rasch wie möglich erledigt wird. Dein Versicherungsmakler kennt die Vorgehensweise und unterstützt Dich von der Meldung des Schadens bis zur Erledigung. Wenn alle Unterlagen vorhanden sind, wird der Schaden in der Regel innerhalb von 48 Stunden geprüft.

Mit der Auszahlung der Schadenkosten ist der Schadenfall erledigt. Auch Dein Versicherungsmakler wird von uns darüber informiert.

Siehe dazu auch die Antwort auf die Frage „Wie lange dauert eine Schadenbearbeitung“.

Der Wert des Fahrzeuges muss in jedem Fall schriftlich erfolgen, mittels Vorlage von Versicherungs- oder Wartungsunterlagen, Gutachten/Wertermittlung usw.), insbesondere

    • die Endabrechnung mit Regulierungsschreiben der Kfz-Versicherung (Vollkasko) des versicherten Fahrzeuges,
    • oder des Kfz-Haftpflichtversicherers des schädigenden Dritten,
    • sowie eine Kopie des in diesem Zusammenhang erstellten Gutachtens/Wertermittlung;
    • im Falle eines Totalverlustes ist darüber hinaus eine Kopie der Anzeige bei der Polizei zu erbringen

Die für den Schadenfall relevanten Unterlagen (Endabrechnung mit Regulierungsschreiben der Kfz-Versicherung sowie des erstellten Gutachtens/Wertermittlung) sind innerhalb eines Monats ab Ausstellungsdatum der Helvetic Warranty GmbH einzureichen (wichtig: Angabe der Versicherungs-Vertragsnummer und der Schadenfreigabe-Nummer).

Entscheidend für den Wert bei einem Totalschaden ist nicht der Listenpreis, sondern der Kaufpreis (nachzuweisen!).

Im Schadenfall ist die maximale Leistung von Helvetia auf EUR 100.000,- inkl. Mehrwertsteuer beschränkt.

Wenn Dein Fahrzeug gestohlen wird (Entwendung, Diebstahl), musst Du eine polizeiliche Anzeige machen, und zwar innerhalb von 24 Stunden.

Sobald der Schadensfall abgeschlossen ist, kannst Du mit dem ausbezahlten Geld ein neues Fahrzeug erwerben. Sollte das gestohlene Fahrzeug einige Zeit später wieder aufgefunden werden, geht dieses wohl in den Besitz der Versicherung über.

Dieser Fall ist eher hypothetisch und sollte, sofern er eintrifft, am besten individuell mit den Versicherungsunternehmen besprochen werden.

Die Kaufpreiskasko ist eine Differenzdeckung und ergänzt daher die Zahlung der Vollkasko im Schadenfall. Wenn keine Vollkasko vorhanden ist, gibt es keinen ergänzenden Wert und die Kaufpreiskasko kann den Schaden nicht begleichen.

Ja, auch in diesem Fall bist Du versichert, denn die Kaufpreiskasko bezahlt bei Eigenverschulden genau so wie bei Fremdverschulden.

Wichtig ist hier die Bekanntgabe der Haftpflichtversicherung des Anderen (=Unfallgegners).

Nein, das ist nicht möglich, da die SERVO Kaufpreiskasko erst dann die Zahlung leisten kann, wenn die Unterlagen der Vollkasko Versicherung zur Gänze vorhanden sind. Es ist also keine Vorleistung möglich.

Wichtige Informationen/Dokumente

IPID ist die Abkürzung für „Informationsblatt zu Versicherungsprodukten“. Es zeigt die wichtigsten Inhalte auf, ersetzt aber keinesfalls das Durchsehen der AVB (Allgemeinen Versicherungsbedingungen).

Dieses Formular beinhaltet die wichtigsten Informationen zur Bike-/E-Bike-Versicherung und dient Deiner Information. Es gibt Dir einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte Deiner Versicherung. Die vollständigen Informationen findest Du in Deinen Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungspolizze und Versicherungsbedingungen).

ABV ist die Abkürzung für „Allgemeine Versicherungsbedingungen“. Sie bilden die Vertragsgrundlage für den Versicherungsvertrag.

Diese Bedingungen sind ein wichtiger Bestandteil Deiner Versicherungspolizze. Du solltest sie daher genau durchlesen. Bei Fragen kannst Du uns gerne kontaktieren.

Mit Servo kannst Du Dich online versichern und brauchst dazu keine echte Unterschrift unter den Antrag setzen. Auch das SEPA-Mandat erteilst Du nur durch Abhaken. Daher benötigen wir Dein Einverständnis zur elektronischen Kommunikation, bevor Du den Antrag versenden kannst.

Der Schutz Deiner persönlichen Daten ist uns wichtig. Daher holen wir nur die notwendigsten Daten für die Antragserstellung ein. Wir verarbeiten Deine Daten ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie der Datenschutzerklärung (DSGVO, TKG 2003), die auf der Servo Website hinterlegt ist. Siehe dazu: https://myservo.at/datenschutzerklaerung/.

Rücktritt, Storno, Vertragslaufzeit

Dein Versicherungsschutz beginnt mit dem Beginn-Datum in der Versicherungspolizze. Die Versicherung verlängert sich nach Ablauf der einjährigen Vertragsdauer stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, sofern Du sie nicht 30 Tage vor Ablauf schriftlich kündigst.

Du kannst innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Versicherungsvertrag zurücktreten, und zwar in geschriebener Form (z. B. Brief, Fax, E-Mail). Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur möglich, sofern noch kein Schadenfall eingetreten ist. Die Rücktrittsfrist beginnt mit der Zusendung der Versicherungspolizze, jedoch nicht, bevor Du die Versicherungspolizze und die Versicherungsbedingungen einschließlich der Bestimmungen über die Prämienfestsetzung oder -änderung und die Belehrung über das Rücktrittsrecht erhalten hast.
Deine Rücktrittserklärung ist zu richten an:

SERVO GmbH
Jakob-Haringer-Straße 5, 5020 Salzburg
Email: service@myservo.at

Tel: +43 (0) 5 01710 17

GISA: 33523569

Sobald Dein Rücktritt an die Versicherung abgesendet wird, enden ein allfällig bereits gewährter Versicherungsschutz und Deine künftigen Verpflichtungen als versicherte Person aus dem Versicherungsvertrag, d.h. Du musst auch keine Prämie mehr zahlen. Hat die Versicherung bereits Deckung gewährt, d.h. für den Fall eines Schadens, so ist die Prämie für diesen Zeitraum zu bezahlen. Wenn Du bereits Prämien an den Versicherer geleistet hast, die über diese Prämie hinausgehen, so muss die Versicherung Dir diese ohne Abzüge zurückzuzahlen.

Nur wenn der Hauptwohnsitz des Versicherungsnehmers in Österreich ist, kannst Du Dich über die Servo GmbH versichern.

Wenn Du Deine Versicherung auf ein neues Fahrzeug übertragen willst, so musst Du eine schriftliche Meldung samt Bekanntgabe sämtlicher Spezifikationen an SERVO schicken. Die vorliegende Versicherung erlischt und die nicht verbrauchte Prämie wird an Dich rückerstattet. Für das neue Fahrzeug wird eine neue Versicherungspolizze ausgestellt.

Nein, das ist nicht möglich. Der neue Besitzer macht – bei Bedarf – einen neuen Vertrag.

Die erste oder einmalige Prämie ist innerhalb von 14 Tagen nach dem Abschluss des Versicherungsvertrages und nach der Aufforderung zur Prämienzahlung zu bezahlen. Wenn die Zahlung nicht rechtzeitig erfolgt, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten.

Die Versicherung hat eine Laufzeit von einem Jahr (Jahresversicherung) und verlängert sich nach Ablauf der einjährigen Vertragsdauer stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, sofern keine Kündigung bis 30 Tage vor Ablauf erfolgt.

Achtung: Die Versicherungsdeckung endet automatisch in jenem Kalenderjahr, in welchem das versicherte Kraftfahrzeug ein Alter von 10 vollendeten Jahren ab Erstzulassung erreicht.

Da Kraftfahrzeuge nur bis maximal 200.000 km Gesamtlaufleistung versichert werden können, ist Dein Fahrzeug darüber hinaus im Schadensfall nicht mehr gedeckt. Daher musst Du uns darüber informieren und Dein Vertrag endet damit.