EU-Offenlegungsverordnung

Die Verordnung (EU) Nr. 2019/2088 Offenlegungsverordnung vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor, ist eine EU-Verordnung über die Veröffentlichung von Informationen der Finanzmarktteilnehmer zur Nachhaltigkeit ihrer Investitionsentscheidungen.

Nähere Informationen dazu finden Sie unter: EU-Verordnung bzw. unter Nachhaltigkeit

Unser Unternehmen hat sich dazu entschlossen, derzeit keine eigenständige Nachhaltigkeitsstrategie zu verfolgen, da durch die von uns gewählten Versicherungsgesellschaften und Versicherungsprodukte die jeweils entsprechenden Informationen zur Verfügung gestellt werden.

Darüber hinaus informiert das jeweilige Versicherungsunternehmen über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen mit dessen vorvertraglichen Informationen.