Hier findest Du die Antwort auf

häufig gestellte Fragen zur Bike-/E-Bike-Versicherung.

Was ist versichert?

Du kannst alle üblichen Fahrräder versichern, wie z.B. ein Mountain-Bike, Trekking-Bike, Rennrad, Lasten-Fahrrad oder ein gewöhnliches Stadt-Fahrrad. Auch das mit dem Fahrrad fest verbundene Zubehör ist mitversichert. Natürlich versichern wir auch E-Bikes aller Art.

Ausgenommen sind E-Bikes mit einer Motorleistung von mehr als 500 Watt bzw. mehr als 25 km/h Höchstgeschwindigkeit. Für diese benötigst Du eine gesetzlich vorgeschriebene Zulassung oder Versicherung. Melde Dich bei uns (https://myservo.at/kontakt/) – wir finden eine Lösung!

Ja, du kannst auch Deinen E-Scooter bei SERVO versichern, sofern dafür kein behördliches Kennzeichen benötigt wird. Bei Fragen kannst Du uns gerne persönlich kontaktieren: office@myservo.at

Wenn Du Dein Fahrrad für einen bestimmten Zweck umbaust, dann kannst Du auch diesen Sonderaufbau mitversichern. Wichtig: Der Sonderaufbau muss mit dem Fahrrad fest verbunden sein (z.B. angeschraubt), d.h. gegen einfache Wegnahme gesichert. Dazu meldest Du Dich am besten direkt bei der Servo GmbH (https://myservo.at/kontakt/) und lässt Dich beraten. Oder du fragst Deinen Versicherungsmakler, der das für Dich erledigt.

Dein Bike ist mit einem ortsüblichen Fahrradschloss zu versperren oder ebenfalls ortsüblich in einem versperrten Raum aufzubewahren.

Du kannst Dein Fahrrad beruhigt im Auto lassen und musst es nicht extra mit dem Fahrradschloss absperren. Solange das Auto abgesperrt ist, ist auch Dein Fahrrad versichert.

Wir versichern Dein Fahrrad unabhängig vom Alter. Du kannst daher Dein neues oder auch Dein gebrauchtes Fahrrad bei uns versichern. Wir benötigen nur – im Falle eines Schadens – alle notwendigen schriftlichen Daten, insbesondere den Kaufpreis, das Kaufdatum und die Serien-/IMEI-Nummer.

Das versicherte Fahrrad muss mehrheitlich zu privaten Zwecken genutzt werden. E-Bikes/Fahrräder, die mehrheitlich für berufliche oder gewerbliche Zwecke genutzt, vermietet oder verleast werden, können nicht versichert werden.

Unsere Empfehlung lautet, die Lieferkosten in der Versicherungssumme mit zu berücksichtigen, damit diese auch in einem Totalschadenfall gedeckt sind. Daher solltest Du die Lieferkosten zum Neupreis hinzurechnen.

Der Austausch des Akkus ist versichert, wenn dieser aus den in den AVB angegebenen Gründen nur noch höchstens 60% der Leistungskapazität erbringt (ab dem 13. Monat nach Vertragsbeginn). Siehe dazu die näheren Erläuterungen in den IBITs und AVB unter Downloads

Versichert sind Beschädigung oder Zerstörung am Bike als Folge von Verschleiß, Abnutzung und Alterung (ab dem 13. Monat nach Vertragsbeginn) mit € 250,- pro Kalenderjahr.

Im Schadensfall ist die Rechnung vorzulegen, die den korrekten Kaufpreis und das Kaufdatum des Bikes enthält. Das Bike muss jeweils mit dem tatsächlichen Kaufpreis (und nicht Listenpreis) inklusive fest verbundenem Zubehör versichert werden. Gesetzlich kann es sonst zu einer Unterversicherung kommen.

Pro Polizze, d.h. pro Versicherungsvertrag, kann jeweils nur ein Bike versichert werden. Es ist nicht möglich, mehrere Bikes in einem Vertrag zu versichern.

Was mache ich im Schadensfall?

Du meldest Dich am besten bei Deinem Versicherungsmakler. Er kennt sich aus und begleitet Dich von der Schadenmeldung bis zur Schadenerledigung. Du kannst aber auch die Schadenmeldung auf dieser Website ausfüllen und absenden: https://myservo.at/schadenmeldung/ oder bei der Servo GmbH anrufen: +43 (0)5 01710 16 .

Am besten soll ein Schaden so rasch wie möglich gemeldet werden, spätestens aber 14 Tage nach dem Schadensereignis. Wichtig: Bei Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub und Feuer ist eine polizeiliche Meldung innerhalb von 48 Stunden zwingend notwendig.

Hier kannst Du Dich am Schadensformular auf der Website orientieren:

  • Fotos des beschädigten Objektes
  • Kostenvoranschlag oder Reparaturrechnung – wichtig dabei: Die Seriennummern des E-Bikes/Fahrrades inklusive benötigte Ersatzteile und Arbeitsaufwand muss ersichtlich sein
  • Kaufbeleg des E-Bikes/Fahrrads

Im Falle eines Diebstahls:

  • Polizeiprotokoll
  • Kaufbeleg des E-Bikes/Fahrrads

In jedem Fall benötigen wir Deine IBAN-Nummer, damit wir die Schadenkosten gleich direkt überweisen können. Wichtig: Der Selbstbehalt wird bei der Schadenzahlung abgezogen.

Im Falle eines Diebstahls beträgt der Selbstbehalt EUR 200,- . In allen anderen Schadensfällen ist der Selbstbehalt mit EUR 100,- je Schadenfall begrenzt.

Der Schaden wird durch die Helvetic Warranty GmbH in der Schweiz bearbeitet. Schadenhotline +43 (0)5 01710 16, E-Mail: claim.servo@helvetic-warranty.ch.

In der Regel wird der Schaden innerhalb von 2 Arbeitstagen bearbeitet. Wenn der Schadenfall akzeptiert wurde, erfolgt die Auszahlung in der Regel innerhalb von 7 bis 10 Arbeitstagen. Sollte ein Dokument oder eine wichtige Information fehlen und wir nachfragen müssen, so verzögert sich auch die Erledigung.

Mit der Auszahlung der Schadenkosten ist der Schadenfall erledigt. Auch Dein Versicherungsmakler wird von uns darüber informiert.

Für die Schadenmeldung ist der Kaufpreis des Bikes sowie das Datum des Kaufs relevant, denn ab diesem Zeitpunkt beginnt die Zeitwert-Tabelle zu laufen.

In den ersten 24 Monaten bekommst Du bei Totalschaden den gesamten Kaufpreis erstattet, danach nimmt der Wert nach Zeitwert-Tabelle ab. Siehe dazu die AVB unter Downloads: https://myservo.at/downloads/

Wichtige Informationen/Dokumente

IPID ist die Abkürzung für „Informationsblatt zu Versicherungsprodukten“.

Dieses Formular beinhaltet die wichtigsten Informationen zur Bike-/E-Bike-Versicherung und dient Deiner Information. Es gibt Dir einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte Deiner Versicherung. Die vollständigen Informationen findest Du in Deinen Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungspolizze und Versicherungsbedingungen).

ABV ist die Abkürzung für „Allgemeine Versicherungsbedingungen“.

Diese Bedingungen sind ein wichtiger Bestandteil Deiner Versicherungspolizze. Du solltest sie daher genau durchlesen. Bei Fragen kannst Du uns gerne kontaktieren.

Mit Servo kannst Du Dich online versichern und brauchst dazu keine echte Unterschrift unter den Antrag setzen. Auch das SEPA-Mandat erteilst Du nur durch Abhaken. Daher benötigen wir Dein Einverständnis zur elektronischen Kommunikation, bevor Du den Antrag versenden kannst.

Der Schutz Deiner persönlichen Daten ist uns wichtig. Daher holen wir nur die notwendigsten Daten für die Antragserstellung ein. Wir verarbeiten Deine Daten ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie der Datenschutzerklärung (DSGVO, TKG 2003), die auf der Servo Website hinterlegt ist. Siehe dazu: https://myservo.at/datenschutzerklaerung/.

Rücktritt, Storno, Vertragslaufzeit

Dein Versicherungsschutz beginnt mit dem Beginn-Datum in der Versicherungspolizze. Die Versicherung verlängert sich nach Ablauf der einjährigen Vertragsdauer stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, sofern Du sie nicht 1 Monat vor Ablauf schriftlich kündigst.

Du kannst innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Versicherungsvertrag zurücktreten, und zwar in geschriebener Form (z. B. Brief, Fax, E-Mail). Die Rücktrittsfrist beginnt mit der Zusendung der Versicherungspolizze, jedoch nicht, bevor Du die Versicherungspolizze und die Versicherungsbedingungen einschließlich der Bestimmungen über die Prämienfestsetzung oder -änderung und die Belehrung über das Rücktrittsrecht erhalten hast.
Deine Rücktrittserklärung ist zu richten an:

SERVO GmbH
Jakob-Haringer-Straße 5, 5020 Salzburg
Email: service@myservo.at

Sobald Dein Rücktritt an die Versicherung abgesendet wird, enden ein allfällig bereits gewährter Versicherungsschutz und Deine künftigen Verpflichtungen als versicherten Person aus dem Versicherungsvertrag. Hat die Helvetia bereits Deckung gewährt, so gebührt ihr eine der Deckungsdauer entsprechende Prämie. Wenn Du bereits Prämien an den Versicherer geleistet hast, die über diese Prämie hinausgehen, so muss Helvetia Dir diese ohne Abzüge zurückzuzahlen.

Nur wenn der Hauptwohnsitz des Versicherungsnehmers in Österreich ist, kannst Du Dich über die Servo GmbH versichern.

Wenn Du Deine Versicherung auf ein neues Bike übertragen willst, so musst Du eine schriftliche Meldung samt Bekanntgabe sämtlicher Spezifikationen an Servo schicken. Die vorliegende Versicherung erlischt und die nicht verbrauchte Prämie wird an Dich rückerstattet. Für das neue Bike wird eine neue Versicherungspolizze ausgestellt.

Ja, das ist möglich. Anstelle des Versicherungsnehmers ist aus der Bike-Versicherung jede Person anspruchsberechtigt, die das versicherte Bike während der Laufzeit der Bike-Versicherung rechtmäßig von der versicherten Person erworben hat. Das muss durch entsprechende Dokumente nachzuweisen sein. Die vertraglichen Pflichten und Obliegenheiten der versicherten Person gehen dann an den neuen Versicherungsnehmer über.

Die erste oder einmalige Prämie ist innerhalb von 14 Tagen nach dem Abschluss des Versicherungsvertrages und nach der Aufforderung zur Prämienzahlung zu bezahlen. Wenn die Zahlung nicht rechtzeitig erfolgt, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten.