Hier findest Du die Antwort auf

häufig gestellte Fragen zur Elektronik-Versicherung.

Was ist versichert?

Über SERVO kannst Du die folgenden Geräte versichern: Handy, Smartphone, Tablet, Laptop, Fotoapparat, Kamera.

Ja, der Fotoapparat ist durch SERVO versicherbar, denn es ist egal, ob Du Deine Kamera, Deinen Fotoapparat, Deinen Laptop o. ä. beruflich oder privat verwendest. SERVO versichert diese elektronischen Geräte, wie in den IBIDs oder AVB beschrieben.

Alle Zubehörteile, die Du mit Deiner Kamera erworben hast und die mit auf dem Gerät angeschlossen werden können, sind automatisch mitversichert. Du musst aber den Gesamtpreis,  d.h. Kamera inklusive Zubehör, als Kaufpreis für die Berechnung der Prämie eingeben. Oder du fragst Deinen Versicherungsmakler, der Dich berät und das für Dich erledigt.

Du musst jedenfalls die Herstellerangaben befolgen und alle gesetzlichen und vertraglichen Vorschriften oder Obliegenheiten einhalten, damit Dein Gerät möglichst gut geschützt ist.

Die folgenden Ereignisse sind durch SERVO nicht versichert: Liegenlassen, Verlegen, Verlieren und Diebstahl.

Wir versichern Dein elektronisches Gerät unabhängig vom Alter. Du kannst daher Dein neues oder auch Dein gebrauchtes Gerät bei uns versichern. Wir benötigen nur – vor allem im Falle eines Schadens – alle notwendigen schriftlichen Daten, insbesondere den Kaufpreis und die Serien-/IMEI-Nummer.

Wenn Du Dein Gerät noch verwenden kannst, weil es nur optische Schäden hat, wie z.B. Lackkratzer oder Beulen, dann ist das kein Schaden, der durch SERVO gedeckt ist.

Nein, das ist nicht möglich. Es ist notwendig, einen Vertrag pro Gerät abzuschließen.

Was mache ich im Schadensfall?

Du meldest Dich am besten bei Deinem Versicherungsmakler. Er kennt sich aus und begleitet Dich von der Schadenmeldung bis zur Schadenerledigung. Du kannst aber auch die Schadenmeldung auf dieser Website ausfüllen und absenden: https://myservo.at/schadenmeldung/ oder bei der Servo GmbH anrufen: +43 (0)5 01710 16 .

Am besten soll ein Schaden so rasch wie möglich gemeldet werden, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Schadensereignis.

Hier kannst Du Dich am Schadensformular auf der Website orientieren:

  • Fotos des beschädigten Objektes
  • Kostenvoranschlag oder Reparaturrechnung – wichtig dabei: Die Seriennummern des elektronischen Geräts inklusive benötigte Ersatzteile und Arbeitsaufwand muss ersichtlich sein
  • Kaufbeleg des Geräts

In jedem Fall benötigen wir Deine IBAN-Nummer, damit wir die Schadenkosten gleich direkt überweisen können. Wichtig: Der Selbstbehalt (EUR 60,–) wird bei der Schadenzahlung abgezogen.

Der Selbstbehalt im Schadensfall beträgt EUR 60,–.

Der Schaden wird durch die Helvetic Warranty GmbH in der Schweiz bearbeitet. Schadenhotline +43 (0)5 01710 16, E-Mail: claim.servo@helvetic-warranty.ch.

In der Regel wird der Schaden innerhalb von 2 Arbeitstagen bearbeitet. Wenn der Schadenfall akzeptiert wurde, erfolgt die Auszahlung in der Regel innerhalb von 7 bis 10 Arbeitstagen. Sollte ein Dokument oder eine wichtige Information fehlen und wir nachfragen müssen, so verzögert sich auch die Erledigung.

Mit der Auszahlung der Schadenkosten ist der Schadenfall erledigt. Auch Dein Versicherungsmakler wird von uns darüber informiert.

Wichtige Informationen/Dokumente

IPID ist die Abkürzung für „Informationsblatt zu Versicherungsprodukten“.

Dieses Formular beinhaltet die wichtigsten Informationen zur Elektronik-Versicherung und dient Deiner Information. Es gibt Dir einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte Deiner Versicherung. Die vollständigen Informationen findest Du in Deinen Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungspolizze und Versicherungsbedingungen).

AVB ist die Abkürzung für „Allgemeine Versicherungsbedingungen“. Du solltest diese genau lesen, da die darin enthaltenen Bedingungen eine wesentliche Grundlage für Deinen Versicherungsvertrag sind.

Diese Bedingungen sind ein wichtiger Bestandteil Deiner Versicherungspolizze. Du solltest sie daher genau durchlesen. Bei Fragen kannst Du uns gerne kontaktieren.

Mit Servo kannst Du Dich online versichern und brauchst dazu keine echte Unterschrift unter den Antrag setzen. Auch das SEPA-Mandat erteilst Du nur durch Abhaken. Daher benötigen wir Dein Einverständnis zur elektronischen Kommunikation, bevor Du den Antrag versenden kannst.

Der Schutz Deiner persönlichen Daten ist uns wichtig. Daher holen wir nur die notwendigsten Daten für die Antragserstellung ein. Wir verarbeiten Deine Daten ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie der Datenschutzerklärung (DSGVO, TKG 2003), die auf der Servo Website hinterlegt ist. Siehe dazu: https://myservo.at/datenschutzerklaerung/.

Rücktritt, Storno, Vertragslaufzeit

Dein Versicherungsschutz beginnt mit dem Beginn-Datum in der Versicherungspolizze. Die Versicherung verlängert sich nach Ablauf der einjährigen Vertragsdauer stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, sofern Du sie nicht 30 Tage vor Ablauf schriftlich kündigst.

Du kannst innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Versicherungsvertrag zurücktreten, und zwar in geschriebener Form (z. B. Brief, Fax, E-Mail). Die Rücktrittsfrist beginnt mit der Zusendung der Versicherungspolizze, jedoch nicht, bevor Du die Versicherungspolizze und die Versicherungsbedingungen einschließlich der Bestimmungen über die Prämienfestsetzung oder -änderung und die Belehrung über das Rücktrittsrecht erhalten hast.
Deine Rücktrittserklärung ist zu richten an:

SERVO GmbH
Jakob-Haringer-Straße 5, 5020 Salzburg
Email: service@myservo.at

Sobald Dein Rücktritt an die Versicherung abgesendet wird, enden ein allfällig bereits gewährter Versicherungsschutz und Deine künftigen Verpflichtungen als versicherten Person aus dem Versicherungsvertrag. Hat die Helvetia bereits Deckung gewährt, so gebührt ihr eine der Deckungsdauer entsprechende Prämie. Wenn Du bereits Prämien an den Versicherer geleistet hast, die über diese Prämie hinausgehen, so muss Helvetia Dir diese ohne Abzüge zurückzuzahlen.

Nur wenn der Hauptwohnsitz des Versicherungsnehmers in Österreich ist, kannst Du Dich über die SERVO versichern.

Wenn Du Deine Versicherung auf ein neues Gerät übertragen willst, so musst Du eine schriftliche Meldung samt Bekanntgabe sämtlicher Spezifikationen an SERVO schicken. Die vorliegende Versicherung erlischt und die nicht verbrauchte Prämie wird an Dich rückerstattet. Für das neue Gerät wird eine neue Versicherungspolizze ausgestellt.

Ja, das ist möglich. Anstelle des Versicherungsnehmers ist aus der Elektronik-Versicherung jede Person anspruchsberechtigt, die das versicherte Gerät während der Laufzeit der Elektronik-Versicherung rechtmäßig von der versicherten Person erworben hat. Das muss durch entsprechende Dokumente nachzuweisen sein. Die vertraglichen Pflichten und Obliegenheiten der versicherten Person gehen dann an den neuen Versicherungsnehmer über.

Die erste oder einmalige Prämie ist innerhalb von 14 Tagen nach dem Abschluss des Versicherungsvertrages und nach der Aufforderung zur Prämienzahlung zu bezahlen. Wenn die Zahlung nicht rechtzeitig erfolgt, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten.