Kaufpreiskasko-Versicherung
Die Kaufpreiskasko-Versicherung kann nur als Zusatz-Versicherung zu einer bestehenden Vollkasko-Versicherung abgeschlossen werden.
Sinnvoll? – Ja, denn im Schadenfall erhältst Du für Dein Fahrzeug im besten Fall den vollen Kaufpreis, inklusive Selbstbehalt Deiner Vollkasko-Versicherung. Und wenn Dir jemand unverschuldet ins Auto fährt? Auch dann zahlt SERVO die Differenz zum Zeitwert. Kontaktiere noch heute Deinen Versicherungsmakler – er kennt sich aus.
Mit SERVO hast Du die Polizze gleich nach Abschluss der Versicherung am Handy/Laptop/Tablet – rein digital. Der Versicherungsschutz greift sofort. Dein Fahrzeug ist unter anderem versichert gegen:
Diebstahl
Ob Diebstahl, gewaltsame Entwendung oder Raub – durch Servo ist Dein Schaden versichert.
Hagel- und Hochwasserschäden
Keiner ist vor Naturgewalten geschützt – mit unserer Versicherung decken wir Deine Hagel- bzw. Hochwasserschäden.
Unfall
Versichert bist Du auch bei einem Unfall – Eigen- oder Fremdverschulden – auch Wildschaden!
Feuer
Dein Fahrzeug ist uns wichtig, daher sind auch unerwartete Ereignisse wie Feuer oder Explosion mitversichert.
Nähere Informationen findest Du hier.
Versicherungskalkulator Kaufpreiskasko
PKW, Geländewagen, Transporter, Wohnmobil
Hier findest Du die Antwort auf häufig gestellte Fragen zur Kaufpreiskasko-Versicherung.
Was ist versichert?
- bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht (berufliche und private Nutzung)
- Erstzulassung zum Straßenverkehr bis maximal 5 Jahre vor Antragstellung
- bis maximal 200.000 km Gesamtlaufleistung
- Kaufpreis von maximal EUR 120.000,- inkl. MwSt.
Während der Dauer des vorliegenden Versicherungsvertrages
- muss das Fahrzeug über eine gültige Betriebserlaubnis verfügen;
- darf nicht fremdgewerbsmäßig genutzt werden;
- muss auf einen Verbraucher oder eine Firma in Österreich zum Straßenverkehr zugelassen sein
- muss über eine gültige Vollkasko-Versicherung bei einem in Österreich zugelassenen Versicherer verfügen;
- und der Kaufpreis darf nicht unter EUR 5.000,- liegen.
Du hast noch Fragen? In den FAQs findest Du die Antwort oder Du meldest Dich bei uns (https://myservo.at/kontakt/) oder bei Deinem Versicherungsmakler.
Ja, Du kannst auch ein Firmenfahrzeug versichern, doch gibt es dabei folgende Ausnahmen:
- bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht (berufliche und private Nutzung)
- Erstzulassung zum Straßenverkehr bis maximal 5 Jahre vor Antragstellung
- bis maximal 200.000 km Gesamtlaufleistung
- Kaufpreis von maximal EUR 100.000,- inkl. MwSt.
Während der Dauer des vorliegenden Versicherungsvertrages
- muss das Wohnmobil über eine gültige Betriebserlaubnis verfügen;
- darf nicht fremdgewerbsmäßig genutzt werden;
- muss auf einen Verbraucher oder eine Firma in Österreich zum Straßenverkehr zugelassen sein
- muss über eine gültige Vollkasko-Versicherung bei einem in Österreich zugelassenen Versicherer verfügen;
- und der Kaufpreis darf nicht unter EUR 5.000,- liegen.
- Erstzulassung zum Straßenverkehr bis maximal 5 Jahre vor Antragstellung
- bis maximal 200.000 km Gesamtlaufleistung
- Kaufpreis von maximal EUR 100.000,- inkl. MwSt.
Während der Dauer des vorliegenden Versicherungsvertrages
- muss das Fahrzeug über eine gültige Betriebserlaubnis verfügen;
- darf nicht fremdgewerbsmäßig genutzt werden;
- muss auf einen Verbraucher oder eine Firma in Österreich zum Straßenverkehr zugelassen sein;
- muss über eine gültige Vollkasko-Versicherung bei einem in Österreich zugelassenen Versicherer verfügen;
- und der Kaufpreis darf nicht unter EUR 5.000,- liegen.
Ja, Du kannst auch ein Leasingfahrzeug über SERVO versichern
Die NoVA ist ein Bestandteil des Kaufpreises und als solcher ersatzfähig.
Nein, diese wird nicht ersetzt. Die Versicherung deckt die Eigenverbrauchssteuer nicht. Der Verkaufspreis wird als Versicherungssumme angegeben und entspricht somit der Versicherungssumme, die auch im Schadensfall relevant ist. Alle weiteren Kosten, welche die Versicherungssumme übersteigen, sind nicht gedeckt.
Nein, das ist nicht möglich. Wir gehen in diesem Fall wie folgt vor:
Der Versicherungsvertrag endet automatisch, das heißt die Versicherungsdeckung endet automatisch in jenem Kalenderjahr, in dem das versicherte Kraftfahrzeug ein Alter von 10 vollendeten Jahren ab Erstzulassung erreicht.
Du gibst den Kaufpreis an, keinesfalls den Listenpreis. Es gilt immer jener Preis, den Du beim Erwerb des Fahrzeuges bezahlt hast.
Wenn ein Fahrzeug beim Kauf eine Folierung aufweist und die Kosten dafür im Kaufpreis abgebildet sind, werden diese im Schadenfall erstattet.
Was mache ich im Schadensfall?
Du meldest Dich am besten bei Deinem Versicherungsmakler. Er kennt sich aus und begleitet Dich von der Schadenmeldung bis zur Schadenerledigung. Du kannst aber auch die Schadenmeldung auf dieser Website ausfüllen und absenden: https://myservo.at/schadenmeldung/ oder bei der Servo GmbH anrufen: +43 (0)5 01710 16 .
Am besten soll ein Schaden so rasch wie möglich gemeldet werden, spätestens aber 3 Tage nach dem Schadensereignis. Wichtig: Eine Entwendung des versicherten Fahrzeuges muss innerhalb von 48 Stunden nach der Entdeckung der Polizei angezeigt werden. Bei Verletzung von gesetzlichen oder vertraglichen Vorschriften oder Obliegenheiten können die Leistungen abgelehnt oder gekürzt werden.
- Endabrechnung mit Regulierungsschreiben der KFZ-Vollkasko-Versicherung sowie des erstellten Gutachtens/Wertermittlung
- Ursprünglicher Kaufvertrag des Fahrzeuges (Nachweis des Kaufpreises)
- Versicherungspolizze
- Schadenfreigabenummer
Die für den Schadenfall relevanten Unterlagen müssen innerhalb eines Monats ab Ausstellungsdatum an die Helvetic Warranty GmbH übermittelt werden.Im Falle eines Diebstahls, zusätzlich:
- Polizeiprotokoll
In jedem Fall benötigen wir Deine IBAN-Nummer, damit wir die Schadenkosten gleich direkt überweisen können.
Nein, es gibt keinen Selbstbehalt. Ganz im Gegenteil. Bei SERVO erhältst Du im Schadensfall den Selbstbehalt, den Deine Vollkasko-Versicherung von Dir verlangt, zurück.
Die genaue Dauer der Bearbeitung hängt jeweils vom Einzelfall ab. Du kannst dabei aktiv mithelfen, damit der Schaden so rasch wie möglich erledigt wird. Dein Versicherungsmakler kennt die Vorgehensweise und unterstützt Dich von der Meldung des Schadens bis zur Erledigung. Wenn alle Unterlagen vorhanden sind, wird der Schaden in der Regel innerhalb von 48 Stunden geprüft.
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- die Endabrechnung mit Regulierungsschreiben der Kfz-Versicherung (Vollkasko) des versicherten Fahrzeuges,
- oder des Kfz-Haftpflichtversicherers des schädigenden Dritten,
- sowie eine Kopie des in diesem Zusammenhang erstellten Gutachtens/Wertermittlung;
- im Falle eines Totalverlustes ist darüber hinaus eine Kopie der Anzeige bei der Polizei zu erbringen
Die für den Schadenfall relevanten Unterlagen (Endabrechnung mit Regulierungsschreiben der Kfz-Versicherung sowie des erstellten Gutachtens/Wertermittlung) sind innerhalb eines Monats ab Ausstellungsdatum der Helvetic Warranty GmbH einzureichen (wichtig: Angabe der Versicherungs-Vertragsnummer und der Schadenfreigabe-Nummer).Entscheidend für den Wert bei einem Totalschaden ist nicht der Listenpreis, sondern der Kaufpreis (nachzuweisen!).Im Schadenfall ist die maximale Leistung von Helvetia auf EUR 100.000,- inkl. Mehrwertsteuer beschränkt.
Wenn Dein Fahrzeug gestohlen wird (Entwendung, Diebstahl), musst Du eine polizeiliche Anzeige machen, und zwar innerhalb von 24 Stunden.
Die Kaufpreiskasko ist eine Differenzdeckung und ergänzt daher die Zahlung der Vollkasko im Schadenfall. Wenn keine Vollkasko vorhanden ist, gibt es keinen ergänzenden Wert und die Kaufpreiskasko kann den Schaden nicht begleichen.
Ja, auch in diesem Fall bist Du versichert, denn die Kaufpreiskasko bezahlt bei Eigenverschulden genau so wie bei Fremdverschulden.
Nein, das ist nicht möglich, da die SERVO Kaufpreiskasko erst dann die Zahlung leisten kann, wenn die Unterlagen der Vollkasko Versicherung zur Gänze vorhanden sind. Es ist also keine Vorleistung möglich.
Wichtige Informationen/Dokumente
IPID ist die Abkürzung für „Informationsblatt zu Versicherungsprodukten“. Es zeigt die wichtigsten Inhalte auf, ersetzt aber keinesfalls das Durchsehen der AVB (Allgemeinen Versicherungsbedingungen).
ABV ist die Abkürzung für „Allgemeine Versicherungsbedingungen“. Sie bilden die Vertragsgrundlage für den Versicherungsvertrag.
Mit Servo kannst Du Dich online versichern und brauchst dazu keine echte Unterschrift unter den Antrag setzen. Auch das SEPA-Mandat erteilst Du nur durch Abhaken. Daher benötigen wir Dein Einverständnis zur elektronischen Kommunikation, bevor Du den Antrag versenden kannst.
Rücktritt, Storno, Vertragslaufzeit
Dein Versicherungsschutz beginnt mit dem Beginn-Datum in der Versicherungspolizze. Die Versicherung verlängert sich nach Ablauf der einjährigen Vertragsdauer stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, sofern Du sie nicht 30 Tage vor Ablauf schriftlich kündigst.
Jakob-Haringer-Straße 5, 5020 Salzburg
Email: service@myservo.atTel: +43 (0) 5 01710 17GISA: 33523569
Nur wenn der Hauptwohnsitz des Versicherungsnehmers in Österreich ist, kannst Du Dich über die Servo GmbH versichern.
Wenn Du Deine Versicherung auf ein neues Fahrzeug übertragen willst, so musst Du eine schriftliche Meldung samt Bekanntgabe sämtlicher Spezifikationen an SERVO schicken. Die vorliegende Versicherung erlischt und die nicht verbrauchte Prämie wird an Dich rückerstattet. Für das neue Fahrzeug wird eine neue Versicherungspolizze ausgestellt.
Nein, das ist nicht möglich. Der neue Besitzer macht – bei Bedarf – einen neuen Vertrag.
Die Versicherung hat eine Laufzeit von einem Jahr (Jahresversicherung) und verlängert sich nach Ablauf der einjährigen Vertragsdauer stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, sofern keine Kündigung bis 30 Tage vor Ablauf erfolgt.


Die Servo Kaufpreiskasko bietet ein perfektes Preis-/Leistungsverhältnis.
„Die Produkte von Servo entsprechen exakt den Wünschen meiner Kunden/innen.“
Mag. Alexander Wyk, Geschäftsführer
Wyk Versicherungsmakler e.U.
